Luftdichtigkeitsmessung im Differenzdruckverfahren

Das Messverfahren wird auch als Luftdichtigkeitstest bezeichnet. Bei der Durchführung der Messung wird vom Messteam ein elektrisch betriebenes Gebläse in eine Fenster- oder Türöffnung eingesetzt und temporär abgedichtet (Bild 1). Mit dem Gebläse wird zunächst ein Über- und anschließend ein Unterdruck im gesamten Gebäude (beheiztes Volumen) erzeugt. Dabei wird in der Regel in Schritten von zehn Pascal stufenweise die erforderliche Druckdifferenz (bis 60 oder 70 Pascal) angefahren (Bild 2). Bei jedem Messpunkt wird der erforderliche Luftvolumenstrom gemessen, welcher benötigt wird um den entsprechenden Druck aufrechtzuerhalten. Je mehr Undichtigkeiten (Leckagen) vorhanden sind, umso mehr Luft muss der Ventilator transportieren. Schlussendlich wird unter Beachtung des Innenvolumens, der Wetterlage und weiterer relevanter Kenndaten der n50-Wert errechnet. Die eventuell vorhandenen Leckagen können mit einem Thermoanemometer und Nebelgenerator ausfindig gemacht bzw. vsualisiert werden. Bei ausreichender Temperaturdifferenz  zwischen Innen- und Außenbereich kann eine Wärmebildkammera ebenfalls einströmende Kaltluft sehr gut visualisieren (Bild 3). Sie erhalten von uns anschließend das Zertifikat mit allen notwendigen Dokumenten nach DIN EN 13 829 und dem ermittelten n50-Wert (Luftwechsel bei 50 Pascal Druckdifferenz). Aus dem Zertifat geht unter anderem hervor, ob die Anforderungen der DIN 4108, Teil 7 und der EnEV erreicht wurden. Die DIN 13829 definiert im ewesentlichen zwei verschiedene Verfahren zur Prüfung der Luftdichtigkeit:

Verfahren A Abnahmemessung

Die Messung kann stattfinden, nachdem das Gebäude fertiggestellt ist (Nutzungszustand). Es wird der n50-Wert ermittelt und ein Zertifikat ausgestellt.

Verfahren B Messung zur Qualitätssicherung in der Bauphase

Die luftdichte Ebene (Außenwände, Dampfsperre, Fenstermit Abdichtung sowie Herstellung sämtlicher Anschlüsse untereinander usw.) muss fertig gestellt sein. Mit dem Thermoamenometer werden die eventuell vorhandenen Leckagen möglichst im Beisein der Ausführungsbetriebe ermittelt. Nicht selten führt eine "harmlose" Durchdringung der luftdichten Hülle für ein Elektrokabel oder ähnliches zu einer unzulässigen Leckage.

Weshalb ist Luftdichtigkeit so wichtig?

  • Minimierung des Lüftungswärmebedarfs = Heizkostenreduzierung
  • Vermeidung von Bauschäden (z.B. Schimmelbefall oder holzzerstörende Pilze (z.B. Echter Hausschwamm Serpula lacrymans) bei Feuchtekonverktion im Bereich von Holzbauteilen
  • Verbesserung des Raumklimas (Behaglichkeit)
  • positive Auswirkung auf EnEV-Nachweis, Energiepass sowie Nachweise für KfW-Förderprogramme
  • Sicherstellung des geplanten Schalldämmmaßes und weitere objektspezifische Vorteile im Einzelfall

 

Feuchtemessung mit dem Mikrowellenverfahren

 

Die Mikrowellen-Feuchtemessverfahren sind dielektrische Verfahren, welche auf den herausragenden dielektrischen Eigenschaften des Wassers beruhen. Wassermoleküle besitzen einen Dipol-Charakter, da die Ladungsschwerpunkte von Wasserstoff- und Sauerstoffionen innerhalb des Moleküls örtlich nicht gleich angeordnet sind. Aus diesem Grund richtet sich das polarisierbare Wassermolekül in einem elektrischen Feld aus. Wird nun ein elektromagnetisches Wechselfeld angelegt, rotieren die Wassermoleküle entsprechend. Bei sehr hohen Frequenzen folgen durch die unterschiedlichen Dielektrizitätskonstanten zwischen Wasser und Feststoff nur noch die Wassermoleküle dem elektromagnetischen Wechselfeld. So wird der Anteil des Wassers im Feststoff delektiert und schlussendlich gemäß der materialspezifischen Kalibrierung Feuchtewerte produziert.

Bei der Bestimmung der Holzfeuchte werden jedoch hauptsächlich die Widerstandsmessgeräte im Bereich bis zur Fasersättigung mit ausreichender Genauigkeit eingesetzt. Der Vorteil der Mikrowellenmessung liegt mehr im Bereich der mineralischen Baustoffe, wo Widerstandsmessgeräte kaum eingesetzt werden können (z.B. bei Überprüfung der Funktionstüchtigkeit einer Abdichtung)..


Feuchtemessung nach der Calciumcarbid-Methode (CM-Messung)


 

Der Feuchtegehalt in Baustoffen kann neben der gravimetrischen Methode (Darr-Methode) auch nach der Calciumcarbid-Methode (kurz CM-Methode) unter baupraktischen Bedingungen ohne weiteres bestimmt werden. Diese Methode beruht auf der Reaktion von Calciumcarbid (CaC2) mit Wasser (H2O). Es entsteht Calciumhydroxid (Ca(OH)2) und ein Gas Acetylen (C2H2).

 

CaC2 + 2 H2O --> Ca(OH)2 + C2H2

 

Es wird eine Baustoffprobe entnommen und in einer Schale sorgfältig zerkleinert, gewogen und mit einer Glasampulle -gefüllt mit einer bestimmten Menge Calciumcarbid- zusammen mit Metallkugeln in die Druckflasche des CM-Gerätes gegeben. Nach dem luftdichten Verschluss wird die Druckflasche geschüttelt, so dass die Metallkugeln die Glasampulle zertrümmern und anschließend das nun freiliegende Calciumcarbid mit der zerkleinerten Baustoffprobe vermischen. Beim Zusammentreffen des Calciumcarbid mit dem in der Probe enthaltenem Wasser entsteht Acetylen und somit ein Überdruck in der Flasche. Die Höhe des Druckes ist abhängig vom Wassergehalt des Baustoffes und kann in [bar] direkt am auf der Flasche montierten Manometer abgelesen werden. Sodann können unter Berücksichtigung des so ermittelten Druckes und der Einwaage der Baustoffprobe der Feuchtegehalt in einer Umrechnungstabelle in [CM%] abgelesen werden.

Es gibt mittlerweile auch CM-Geräte mit digitalen Manometern, bei denen der Feuchtegehalt in [CM%] und die Messdauer direkt abgelesen und auf einem Protokolldrucker ausgedruckt werden kann.

Bei der Bewertung des Messergebnisses ist zu beachten, dass der mit der CM-Methode ermittelte Wassergehalt [CM-%] im Vergleich zur gravimetrischen Methode [Masse-%] niedriger ist. Eine Ausnahme bilden calciumsulfathaltige Baustoffe.

Die CM-Messung wird z.B. zur Bewertung von Bauwerksabdichtungen (Horizontalsperre und Vertikalabdichtung), zur Bauzustandsanalyse (Planungsgrundlage für Abdichtungsarbeiten) und zur Bestimmung des Feuchtegehaltes im Estrich (Estrichfeuchte, Belegereife) eingesetzt. Wie bei jedem Messverfahren ist die Qualität des Messergebnisses maßgeblich von der Erfahrung der prüfenden Person abhängig.


Holzschutztechnischer

Untersuchungsbericht (Holzschutzgutachten)


Vor Beginn der Planung einer (eventuell) erforderlichen Bekämpfungsmaßnahme muss Klarheit über die Art des Schaderregers sowie über das Ausmaß bzw. der Befallsgrenzen bestehen. Bei Pilzen muss zwingend geklärt werden, ob eine Nassfäule oder der Echte Hausschwamm den Schaden verursacht hat. Diese Unterscheidung ist deshalb erforderlich, weil die DIN 68 800-4 zwischen Nassfäule und dem Echten Hausschwamm klassifiziert und sich daraus völlig unterschiedliche Bekämpfungsmaßnahmen ergeben. Bei festgestellten Ausschlupflöchern ist zu klären ob es sich eventuell um ein Frischholzinsekt handelt, da in diesem Fall eine Bekämpfung nicht zu erfolgen braucht. Es kann auch sein, dass es sich um einen bereits erloschenen (Alt-) Befall handelt, welcher keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der Bekämpfung nach sich zieht.


Aus diesem Grund ist in der DIN 68800-4 in Pkt. 2.3 Folgendes geregelt:

„Voraussetzung für Bekämpfungsmaßnahmen ist die eindeutige Feststellung der Art der Schadorganismen und des Befallsumfanges durch dafür qualifizierte Fachleute oder Sachverständige. Die Ergebnisse sind dem Auftraggeber in einem Untersuchungsbericht vorzulegen.“

In einigen Bundesländern ergibt sich diese Forderung auch aus der Landesbauordnung. So heißt es z. B. in § 13, „Schutz gegen schädliche Einflüsse“, Abs. 2 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO):

„Werden in Gebäuden Bauteile aus Holz oder anderen organischen Stoffen vom Hausbock oder vom echten Hausschwamm befallen, haben die für den ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes verantwortlichen Personen unverzüglich ein Fachunternehmen mit der Bekämpfung und Schadensbeseitigung auf Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung zu beauftragen und der Bauaufsichtsbehörde die Beauftragung sowie den Abschluss der Arbeiten schriftlich anzuzeigen.“

Neben der Feststellung der Befallsart und des Befallsumfanges werden die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen festgelegt. Dabei ist zu beachten, dass die genauen Befallsgrenzen zum Zeitpunkt der Untersuchungen nur selten festgelegt werden können, da in der Regel nur partielle Sondierungsöffnungen vorhanden sind. Meist ist nur eine örtlich begrenzte Begutachtung möglich.

Das Myzel des Echten Hausschwamms wird meist erst bei der Putzentfernung -also der eigentlichen Bekämpfungsmaßnahme- oder gar beim Abflammen durch ein kurzes Aufglimmen erkennbar. Daher kommt dem ausführenden Fachunternehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe zu, aus der die Notwendigkeit einer ausreichenden Qualifizierung der Ausführenden vor Ort ersichtlich wird. Oftmals ist es sinnvoll, einen Sachverständigen mit der stichpunktartigen Prüfung der Ausführung der Bekämpfungsarbeiten und/oder eine erneute Inaugenscheinnahme nach weiteren vorher festgelegten Freilegungen zu beauftragen.

Des Weiteren erfolgt im Rahmen eines Holzschutztechnischen Untersuchungsberichts eine Einschätzung hinsichtlich eventuell vorhandener Kontamination mit chlorierten Kohlenwasserstoffen wie Pentachlorphenol (PCP) , DDT und Lindan, welche bei Vorhandensein in Abhängigkeit der Konzentration eine ernst zu nehmende Gesundheitsgefährdung für die tätigen Handwerker und zukünftigen Bewohner/Nutzer darstellen können.

Die notwendigen Erkenntnisse werden nach Möglichkeit durch eingehende Inaugenscheinnahme der vorhandenen Schäden am Bauholz, eventuell vorhandene Oberflächenmyzelien, Stränge sowie Fruchtkörper gewonnen. Dazu sind verschiedene Untersuchungsmethoden sinnvoll zu kombinieren. Folgende exemplarisch aufgeführte Merkmale sind zur makroskopischen Bestimmung von Bedeutung:

  •  Art, Farbe, Größe, Biegsamkeit, Festigkeit auf dem Untergrund von Myzel, Strängen und Fruchtkörper
  •  Art, Grüße und Ort von Ausschlupflöchern
  •  Beschaffenheit von Fraßgängen und Nagsel
  •  Ausmaß des Schadens
  •  Merkmale des Schadens (Weißfäule oder Braunfäule)
  •  Bedingungen am Schadensort (Feuchteangebot, Temperatur, Zugluft, Lichtverhältnisse usw.)
  •  Befallene Holzart
  •  Weitere objektspezifische Hinweise


Die geforderte Sachverständigeneinschätzung sowie die Schwammbekämpfung darf ausschließlich von qualifizierten Holzschutz-Sachverständigen und Fachbetrieben erbracht werden. Der erstellte holzschutztechnische Untersuchungsbericht kann eine sorgfältige Herangehensweise des ausführenden Fachbetriebes nicht ersetzen. Vielmehr greifen diese beiden qualitätssichernden Maßnahmen ineinander und ergänzen sich entsprechend.

Als Sachverständigenbüro bzw. Gutachter oder Baugutachter sind wir u.a. in Leipzig, Dresden, Chemnitz, Altenburg, Bad Düben, Bad Frankenhausen, Bad Schandau, Bautzen, Berlin, Bischofswerda, Bitterfeld, Böblingen, Böhlen, Borna, Brandis, Bremerhaven, Colditz, Darmstadt, Delitzsch, Dessau, Döbeln, Eilenburg, Eisenach, Erfurt, Freiberg, Freital, Gera, Grimma, Gotha, Halberstadt, Halle, Hamburg, Hof, Jena, Kamenz, Kulmbach, Leuna, Machern, Magdeburg, Markkleeberg, Merseburg, Mittweida, Mönchengladbach, Mühlhausen, Naunhof, Oschatz, Penig, Potsdam, Riesa, Rochlitz, Rötha, Ruhla, Sangerhausen, Schkeuditz, Schkopau, Schmölln, Sonneberg, Stollberg, Torgau, Waldheim, Weißenfels, Wittenberg, Wurzen, Zeitz, Zittau, Zwenkau, Zwickau aber auch in München und Frankfurt tätig. Durch die zentrale Lage im Muldental (Westsachsen) können wir in dringenden Fällen im Leipziger, Dresdner und Chemnitzer Raum besonders zeitnah vor Ort sein.

 

Was bedeutet "...von der Handwerkskammer zu Leipzig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Estrichlegerhandwerk, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk, Holz- und Bautenschützerhandwerk sowie für das Bautentrocknungsgewerbe"?