Beweissicherung mittels Drohne (Inspektionsflüge)
Für die visuelle Inspektion von nicht zugänglichen Bereichen, wie z.B. Hochhausfassaden, Dächer usw., steht eine Drohne mit hochauflösender Kamera zur Verfügung. Ein Gerüst oder Arbeitsbühne ist für die Erstbegutachtung nicht erforderlich. Eine erste Schadensdokumentation ist somit ohne größere Vorbereitungen unkompliziert möglich. Die Zustandsdokumentation erfolgt mittels hochauflösender Kamera als Foto und /oder Video. Die Übertragung des Kamerabildes erfolgt fortlaufend zeitgleich (in Echtzeit) zur Bodenstation und kann dort live betrachtet und ausgewertet werden.
Eine Bewertung von Bauteilen und Schadensfällen, welche nicht zum Bestellungsgebiet des Sachverständigen gehören, können ausschließlich unter Hinzuziehung der entsprechenden Sonderfachleute abgearbeitet werden.
Luftbilder: Uwe Wild
Typische Einsatzbeispiele für unsere Kameradrohne sind:
- Dokumentation von Elementarschäden (Sturmschäden, Hagelschäden)
- Dokumentation von Baufortschritten
- Zustandserfassung an Hochhausfassaden
- Inspektion an Kirchtürmen und Kirchendächern
- Begutachtung von Brücken
- Zustandserfassung an Windkraftanlagen
- visuelle Begutachtung von unzugänglichen Innenbauteilen in Stadien, Turn-, Schwimm- und Lagerhallen, Bühnentürme in Theatern usw.
- überall, wo detailgetreue Aufnahmen in großer Höhe erforderlich sind
Durch ein zuverlässiges Hinderniserkennungssystem und eine sehr präzise Schwebefluggenauigkeit beträgt der Mindestabstand zum Objekt bei guten örtlichen Gegebenheiten lediglich 70 cm. Befähigungsnachweis, allgemeine Aufstiegsgenehmigung und eine Haftpflichtversicherung, welche die Risiken eines Drohneneinsatzes ausreichend abdeckt, sind Grundvorraussetzungen für einen Inspektionsflug.
Der Sachverständige ist im Besitz eines Drohnenführerscheins A1/A3 (ID-Nr.: DEU-RP-5310cpdes7kb) sowie eines Kenntnisnachweises (Bescheinigung Nr.: 61572 DMFV) gemäß § 21a, Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Er ist berechtigt, Drohnen über 2 Kg Startgewicht zu fliegen.
Neben der allgemeinen Aufstiegsgenehmigung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) kann je nach Lage des Untersuchungsobjektes noch eine besondere Aufstiegsgenehmigung erforderlich sein, welche im Zuge der Vorbereitungsarbeiten vom Sachverständigen eingeholt wird. Es erfolgt eine ordnungsgemäße Anzeige des Drohneneinsatzes beim Ordnungsamt und Lagezentrum der Polizei, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Bei Flügen an Fassaden und über Dachterrassen u.ä. sind die Nutzer der Mieteinheiten über den Drohneneinsatz durch den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren.
Des Weiteren müssen bestimmte Witterungsbedingungen vorliegen. Der Sachverständige muss jederzeit unmittelbaren Sichtkontakt zur Drohne haben. Die Steuerung über die Bildübertragung ist technisch über sehr große Distanzen (mehrere Kilometer) möglich, jedoch aus Sicherheitsgründen unzulässig!
Fluggerät
Max. Steigegeschwindigkeit |
6m/s (21,6 km/h) |
Max. Sinkgeschwindigkeit |
4m/s (14,4 km/h) |
Max. Fluggeschwindigkeit |
20m/s (72,0 km/h) |
Max. Höhe über NN |
6000m |
Max. Flugzeit |
ca. 28 Minuten (anschl. Akkuwechsel erforderlich) |
Betriebstemperatur |
0° bis 40° C |
Satellitensysteme |
GPS / GLONASS |
Schwebefluggenauigkeit |
Vertikal: +/- 0.1m (bei aktiver optischer Positionsbestimmung) oder +/-0.5m Horizontal: +/- 0.3m (bei aktiver optischer Positionsbestimmung) oder +/-1.5 m |
Hinderniserkennungssystem
Hinderniserkennungsreichweite |
0.7 - 15m |
Betriebsumgebung |
Oberfläche mit deutlichen Konturen und ausreichender Beleuchtung (Lux > 15) |
Kamera
Sensor |
1/2.3” Effektive Pixelzahl: 12 M |
Objektiv |
FOV ( Sichtfeld ) 94° 20mm (entspricht 35mm Format ) f/2.8 Fokus bei ∞ |
ISO Bereich |
100 - 3200 (Video) 100 - 1600 (Foto) |
Belichtungszeit |
8s bis 1/8000s |
Max. Bildgröße |
4000 × 3000 |
Standfoto-Modi |
Einzelaufnahme |
Videoaufzeichnungsarten |
UHD: 4096 × 2160 (4K) 24 / 25p |
Max. Bitrate des Videospeichers |
60Mbps |
Unterstützte Dateiformate |
FAT32 (≤ 32GB); exFAT (> 32GB) |
Foto |
JPEG, DNG (RAW) |
Video |
MP4 / MOV ( MPEG – 4 AVC / H.264 ) |
Unterstützte SD-Speicherkarten |
Mikro SD, Max. Speicherkapazität: 64GB. Class 10 or UHS-1 |
Betriebstemperatur |
0° bis 40° C |
Optische Positionsbestimmung
Höchstgeschwindigkeit |
≤10m/s (2m über dem Boden) |
Höhenbereich |
0 - 10m |
Betriebsbereich |
0 - 10m |
Betriebsumgebung |
Oberfläche mit deutlichen Konturen und ausreichender Beleuchtung (Lux > 15) |
Drohnen werden auch als Multicopter, Hexacopter, Octocopter, Quadrocopter usw. bezeichnet. Rechtlich sind Drohnen den unbemannten Flugsystemen (UAS) zuzuordnen.
Als Sachverständigenbüro bzw. Gutachter oder Baugutachter sind wir u.a. in Leipzig, Dresden, Chemnitz, Altenburg, Bad Düben, Bad Frankenhausen, Bautzen, Berlin, Bischofswerda, Bitterfeld, Böhlen, Borna, Brandis, Colditz, Darmstadt, Delitzsch, Dessau, Döbeln, Eilenburg, Eisenach, Erfurt, Freiberg, Freital, Gera, Grimma, Gotha, Halberstadt, Halle, Hamburg, Jena, Kamenz, Leuna, Machern, Magdeburg, Markkleeberg, Merseburg, Mittweida, Mönchengladbach, Mühlhausen, Naunhof, Oschatz, Penig, Pinar del Rio (Kuba) Potsdam, Riesa, Rochlitz, Rötha, Ruhla, Sangerhausen, Schkeuditz, Schkopau, Schmölln, Sonneberg, Son Vida (Mallorca), Stollberg, Torgau, Waldheim, Weißenfels, Wittenberg, Wurzen, Zeitz, Zittau, Zwenkau, Zwickau aber auch in München und Frankfurt tätig. Durch die zentrale Lage im Muldental (Westsachsen) können wir in dringenden Fällen im Leipziger, Dresdner und Chemnitzer Raum besonders zeitnah vor Ort sein.