Beweissicherung mittels Drohne (Inspektionsflüge)

Für die visuelle Inspektion von nicht zugänglichen Bereichen, wie z.B. Hochhausfassaden, Dächer usw., steht eine Drohne mit hochauflösender Kamera zur Verfügung. Ein Gerüst oder Arbeitsbühne ist für die Erstbegutachtung nicht erforderlich. Eine erste Schadensdokumentation ist somit ohne größere Vorbereitungen unkompliziert möglich. Die Zustandsdokumentation erfolgt mittels hochauflösender Kamera als Foto und /oder Video. Die Übertragung des Kamerabildes erfolgt fortlaufend zeitgleich (in Echtzeit) zur Bodenstation und kann dort live betrachtet  und ausgewertet werden.

 

Eine Bewertung von Bauteilen und Schadensfällen, welche nicht zum Bestellungsgebiet des Sachverständigen gehören, können ausschließlich unter Hinzuziehung der entsprechenden Sonderfachleute abgearbeitet werden.

 

Luftbilder: Uwe Wild

 

Typische Einsatzbeispiele für unsere Kameradrohne sind:

 

  • Dokumentation von Elementarschäden (Sturmschäden, Hagelschäden)
  • Dokumentation von Baufortschritten
  • Zustandserfassung an Hochhausfassaden
  • Inspektion an Kirchtürmen und Kirchendächern
  • Begutachtung von Brücken
  • Zustandserfassung an Windkraftanlagen
  • visuelle Begutachtung von unzugänglichen Innenbauteilen in Stadien, Turn-, Schwimm- und Lagerhallen, Bühnentürme in Theatern usw.
  • überall, wo detailgetreue Aufnahmen in großer Höhe erforderlich sind

 

Durch ein zuverlässiges Hinderniserkennungssystem und eine sehr präzise Schwebefluggenauigkeit beträgt der Mindestabstand zum Objekt bei guten örtlichen Gegebenheiten lediglich 70 cm. Befähigungsnachweis, allgemeine Aufstiegsgenehmigung und eine Haftpflichtversicherung, welche die Risiken eines Drohneneinsatzes ausreichend abdeckt,  sind Grundvorraussetzungen für einen Inspektionsflug.

 

Der Sachverständige ist im Besitz eines Drohnenführerscheins A1/A3 (ID-Nr.: DEU-RP-5310cpdes7kb) sowie eines Kenntnisnachweises (Bescheinigung Nr.: 61572 DMFV) gemäß § 21a, Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Er ist berechtigt, Drohnen über 2 Kg Startgewicht zu fliegen.

 

Neben der allgemeinen Aufstiegsgenehmigung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) kann je nach Lage des Untersuchungsobjektes noch eine besondere Aufstiegsgenehmigung erforderlich sein, welche im Zuge der Vorbereitungsarbeiten vom Sachverständigen eingeholt wird. Es erfolgt eine ordnungsgemäße Anzeige des Drohneneinsatzes beim Ordnungsamt und Lagezentrum der Polizei, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Bei Flügen an Fassaden und über Dachterrassen u.ä. sind die Nutzer der Mieteinheiten über den Drohneneinsatz durch den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren.

 

Des Weiteren müssen bestimmte Witterungsbedingungen vorliegen. Der Sachverständige muss jederzeit unmittelbaren Sichtkontakt zur Drohne haben. Die Steuerung über die Bildübertragung ist technisch über sehr große Distanzen (mehrere Kilometer) möglich, jedoch aus Sicherheitsgründen unzulässig!

 

Fluggerät

   

Max. Steigegeschwindigkeit

 6m/s     (21,6 km/h)

Max. Sinkgeschwindigkeit

 4m/s     (14,4 km/h)

Max. Fluggeschwindigkeit

20m/s     (72,0 km/h)

Max. Höhe über NN

6000m

Max. Flugzeit

ca. 28 Minuten (anschl. Akkuwechsel erforderlich)

Betriebstemperatur

0° bis 40° C

Satellitensysteme

GPS / GLONASS

Schwebefluggenauigkeit

Vertikal: +/- 0.1m (bei aktiver optischer Positionsbestimmung) oder +/-0.5m Horizontal: +/- 0.3m (bei aktiver optischer Positionsbestimmung) oder +/-1.5 m

 

Hinderniserkennungssystem

Hinderniserkennungsreichweite

0.7 - 15m

Betriebsumgebung

Oberfläche mit deutlichen Konturen und ausreichender Beleuchtung (Lux > 15)

Kamera

Sensor

1/2.3” Effektive Pixelzahl: 12 M

Objektiv

FOV ( Sichtfeld ) 94° 20mm (entspricht 35mm Format ) f/2.8 Fokus bei ∞

ISO Bereich

100 - 3200 (Video) 100 - 1600 (Foto)

Belichtungszeit

8s bis 1/8000s

Max. Bildgröße

4000 × 3000

Standfoto-Modi

Einzelaufnahme
Serienbildaufnahmen: 3 / 5 / 7 Frames
Belichtungsreihe 3 / 5
Fokussierte Frames bei Blendenöffnung 0.7 EV Bias
Zeitraffer
HDR

Videoaufzeichnungsarten

UHD: 4096 × 2160 (4K) 24 / 25p
3840 × 2160 (4K) 24 / 25 / 30p
2704 × 1520 (2.7K) 24 / 25 / 30p
FHD: 1920 × 1080 24 / 25 / 30 / 48 / 50 / 60 / 120p
HD: 1280 × 720 24 / 25 / 30 / 48 / 50 / 60p

Max. Bitrate des Videospeichers

60Mbps

Unterstützte Dateiformate

FAT32 (≤ 32GB); exFAT (> 32GB)

Foto

JPEG, DNG (RAW)

Video

MP4 / MOV ( MPEG – 4 AVC / H.264 )

Unterstützte SD-Speicherkarten

Mikro SD, Max. Speicherkapazität: 64GB. Class 10 or UHS-1

Betriebstemperatur

0° bis 40° C

 

Optische Positionsbestimmung

Höchstgeschwindigkeit

≤10m/s (2m über dem Boden)

Höhenbereich

0 - 10m

Betriebsbereich

0 - 10m

Betriebsumgebung

Oberfläche mit deutlichen Konturen und ausreichender Beleuchtung (Lux > 15)

 

Drohnen werden auch als Multicopter, Hexacopter, Octocopter, Quadrocopter usw.  bezeichnet. Rechtlich sind Drohnen den unbemannten Flugsystemen (UAS) zuzuordnen.

 

Als Sachverständigenbüro bzw. Gutachter oder Baugutachter sind wir u.a. in Leipzig, Dresden, Chemnitz, Altenburg, Bad Düben, Bad Frankenhausen, Bautzen, Berlin, Bischofswerda, Bitterfeld, Böhlen, Borna, Brandis, Colditz, Darmstadt, Delitzsch, Dessau, Döbeln, Eilenburg, Eisenach, Erfurt, Freiberg, Freital, Gera, Grimma, Gotha, Halberstadt, Halle, Hamburg, Jena, Kamenz, Leuna, Machern, Magdeburg, Markkleeberg, Merseburg, Mittweida, Mönchengladbach, Mühlhausen, Naunhof, Oschatz, Penig, Pinar del Rio (Kuba) Potsdam, Riesa, Rochlitz, Rötha, Ruhla, Sangerhausen, Schkeuditz, Schkopau, Schmölln, Sonneberg, Son Vida (Mallorca), Stollberg, Torgau, Waldheim, Weißenfels, Wittenberg, Wurzen, Zeitz, Zittau, Zwenkau, Zwickau aber auch in München und Frankfurt tätig. Durch die zentrale Lage im Muldental (Westsachsen) können wir in dringenden Fällen im Leipziger, Dresdner und Chemnitzer Raum besonders zeitnah vor Ort sein.

 

Was bedeutet "...von der Handwerkskammer zu Leipzig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Estrichlegerhandwerk, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk, Holz- und Bautenschützerhandwerk sowie für das Bautentrocknungsgewerbe"?