Klärung der Ursachen von Schimmelpilzbefall in Wohn- und Arbeitsbereichen
Bei einem vorhandenem Schimmelpilzbefall in Wohnbereichen besteht an den tatsächlichen Ursachen sowohl für die Mieter als auch für die Eigentümer der Mietwohnung gleichermaßen ein berechtigtes Interesse. Dies ist darauf zurückzuführen, dass für die Absicherung der notwendigen Lebensbedingungen für Schimmelpilze durch Baumängel (z.B. Wärmeschutz), aber auch durch das Heizungs- und Lüftungsverhalten der Wohnungsnutzer verantwortlich sein können. Für die Beteiligten ist eine möglichst genaue Abgrenzung der Verantwortungsbereiche zwischen Mieter und Vermieter wünschenswert. In der Praxis treten aber beide Ursachen häufig parallel auf, so dass die ausschließliche Betrachtung des Nutzerverhaltens in der Regel nicht zielführend ist. Die Feststellung und Dokumentation des Heizungs-und Lüftungsverhaltens der Wohnungsnutzer kann unzureichend sein.
Mit
dem Datenlogger ALMEMO 2390-8 können gleichzeitig die raumklimatischen
Bedingungen, die Oberflächentemperaturen (im geschädigten und ungeschädigten Bereich) und der Wärmestrom im Wandbildner in einem voreingesetllten
Intervall über einem längeren Zeitraum (ca. 5 bis 10 Tage) gespeichert
und später am PC ausgewertet werden. Anhand der so erlangten Ergebnisse
können Rückschlüsse auf die Ursachen für Schimmelpilzbefall gezogen
werden. Aus dem gemessenen Wärmestrom wird der U-Wert errechnet. Ziel
der Untersuchung ist es schlussendlich, die Ursachen eines
Schimmelpilzschadens entweder dem Nutzerverhalten oder eventuell vorhanden
Baumängeln genau zuzuordnen.
Schäden durch Schimmel bzw. Schimmelpilz
in Wohnungen nehmen erfahrungsgemäß zu, so dass derartige
Untersuchungen bereits heute einen nicht unerheblichen Teil der
Sachverständigentätigkeit beanspruchen und in Zukunft sicher noch an
Bedeutung gewinnen werden.
Was bedeutet "...von der Handwerkskammer zu Leipzig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Estrichlegerhandwerk, Holz- und Bautenschutzgewerbe sowie für das Bautrocknungsgewerbe"?